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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.
Allgemeiner Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Firma Logistikdienstleistung Olaf Engelbert, Struthweg 10B, 35708 Haiger, erbrachten Dienstleistungen jedweder Art. Dem entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Erklärungen des Kunden können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil werden.

 

II.
Leistungen und Tarife

1)
Die vom Kunden in Anspruch genommenen Dienste werden jeweils gemäß Preisliste abgerechnet.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Versandkosten. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Rechnungen für Kunden im  Ausland erhalten zusätzlichen einen pauschalen Betrag für Bankspesen oder sind rein netto, ohne Abzüge auszugleichen.
2)
Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3)
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung  zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

III.
Vertragspartner

Vertragspartner ist ausschließlich der unmittelbare Auftraggeber, auch wenn der  Auftrag im Namen eines Dritten erteilt wird. Die Pflicht des unmittelbaren Auftraggebers zur Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt dadurch unberührt, dass die Rechnung auf den Namen eines Dritten ausgestellt wird.

 

IV.
Auftragserteilung

Aufträge sollen schriftlich, per Fax oder E-Mail erteilt werden.
Übertragungsfehler und Unstimmigkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

V.
Dienstleistung

Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert erhält sich das Recht, Teile der Dienstleistung jederzeit zu ändern, erweitern, beschränken oder einstellen zu dürfen, und behält sich das Recht vor, alle oder beliebige Teile der Pflichten und Rechte dieser Vereinbarung an eine oder mehrere Parteien abzutreten oder auf andere Weise Dritten zu übertragen.

 

VI.
Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit jeder zu erbringenden Dienstleistung bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Preisleistungsverzeichnis.
Bei Eintritt höherer Gewalt, von Arbeitskämpfen, oder von Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert nicht unmittelbar zu vertretenden Betriebsstörungen verlängert sich die Bearbeitungszeit.
Für Folgen, die sich aus einer dadurch verzögerten Bearbeitungszeit ergeben, übernimmt die Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert keine Haftung.

 

VII.
Eigentumsvorbehalt

Soweit es die Art des Dienstes zulässt, behält sich Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts das Eigentum daran vor.

 

VIII.
Haftung und Gewährleistung

Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert ist stets bestrebt, fehlerfreie und vollständige Leistungen zu erbringen. Trotzdem können einzelne unrichtige oder unvollständige Daten nicht immer ausgeschlossen werden. Für eventuell hieraus entstehende Fehler kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt insbesondere für Dienste und Informationen, die von Dritten hergestellt werden.

Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste und die darin enthaltenen Informationen für bestimmte, von Kunden beabsichtigte Zwecke geeignet sind. Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Weiterbearbeitung der gelieferten Informationen ist Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert nicht verantwortlich.

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert verursacht werden. Die Haftung beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftungshöchstgrenze von Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert beträgt bei nachgewiesenem Verschulden maximal € 100.000,00. Bei Verschulden Dritter ist die Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

Im Übrigen richten sich Haftung, Gewährleistung und Verjährung nach den Bestimmungen des BGB.

IX.
Rechteübertragung

Gegenansprüche können nur aufgerechnet werden, Zahlungen nur zurückgehalten werden, wenn und soweit Forderungen gegen Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

 

X.
Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. behalten sich Verzollungen Olaf Engelbert Eigentums- und Urherberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert erteilen dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

XI.
Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kunde wird gemäß § 33 I Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert die Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses bearbeitet.

XII.
Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Haiger. Für das zum Kunden bestehende Rechtsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei allen sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen Logistikdienstleistungen Olaf Engelbert und Vollkaufleuten sowie zwischen ihr und Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt haben, ist der Gerichtsstand Dillenburg.

 

XIII.
Wirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen des Vertrages oder der Vertrag insgesamt undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch seine Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Eine sich daraus ergebende Lücke ist nach dem gewollten Sinn und Zweck des Vertrages zu schließen.

 

XIV.
Verweis

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.